Bekanntmachung vom 30.12.2016

Änderung Flächennutzungsplan "nördlich der Marktmauer" für Ausweisung GewerbegebietsflächeTeilbereich Fl.Nrn. 584 und 585 Rennertshofen

Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes „nördlich der Marktmauer“ am 12. Juni 2012 mit Begründung und Umweltbericht festgestellt. Gegenstand dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer Gewerbegebietsfläche nördlich des Marktkerns der Marktgemeinde Rennertshofen. Direkt im Westen schließt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche und im Norden eine Gemeinbedarfsfläche zur Erweiterung der Schule in Rennertshofen. Im Osten, getrennt durch die Industriestraße, schließt das Firmengelände der Firma Kettlitz an.

 

Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit Bescheid vom 07. Mai 2014, Aktenzeichen 30-610-2/3, gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Plan- und Begründungsfassung vom 13. März 2012 genehmigt.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

 

Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und den Umweltbericht ab 02.01.2017 beim Markt Rennertshofen, Rathaus, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen (Zi-Nr. 1), während der allgemeinen Dienststunden einsehen. Auskünfte über deren Inhalt werden auf Verlangen erteilt.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Rennertshofen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

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